19.11.2021

Änderung der Besuchsregelung: 2G+

Neue Corona-Verordnung der saarländischen Landesregierung tritt am 20. November in Kraft: 2G + Regelung für Besuchende
Bild

Liebe Angehörige,
liebe Besucherinnen und Besucher,


am Samstag, 20. November 2021, tritt die neue Corona-Verordnung der saarländischen Landesregierung in Kraft. Damit ändern sich die Besuchsregelungen für Pflegeheime im Saarland.


Entsprechend gilt in unserem Haus ab diesem Zeitpunkt die 2G + Regelung für Besuchende.


Das bedeutet, dass geimpfte und genesene Besuchende vor jedem Besuch zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest (24 Stunden) eines offiziellen saarländischen Testzentrums oder einen negativen PCR-Test (48 Stunden) vorweisen müssen.


Nicht immunisierte Besuchende haben keinen Zutritt mehr zur Einrichtung.


Hier sind nur in Einzelfällen, beispielsweise in Palliativsituationen, Ausnahmen in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung möglich.


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.


Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Einrichtungsleitung.

Caritas SeniorenZentrum St. Barbarahöhe Auersmacher St.- Barbara-Höhe 1, D-66271 Kleinblittersdorf 06805 / 39-0 06805 / 39-109 info@st-barbarahoehe.de
Hausleitung
Jessica Stauch
Pflegedienstleitung
Sandra Latz